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Ummeldung bei Umzug innerhalb der Gemeinde Barchfeld-Immelborn


Allgemeine Informationen

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Barchfeld-Immelborn melden Sie sich bitte spätestens nach einer Woche im Einwohnermeldeamt.

 

Eine Familie kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

  • persönliche Vorsprache des Meldepflichtigen
  • Personalausweis und ggf. Reisepass
  • bei Vertretung sind die Personalausweise der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen

Kosten

keine


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Friedhofsverwaltung
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn