Ummeldung bei Umzug innerhalb der Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Allgemeine Informationen
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Barchfeld-Immelborn melden Sie sich bitte spätestens nach einer Woche im Einwohnermeldeamt.
Eine Familie kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Notwendige Unterlagen
- persönliche Vorsprache des Meldepflichtigen
- Personalausweis und ggf. Reisepass
- bei Vertretung sind die Personalausweise der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / FriedhofsverwaltungNürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn