Ummeldung bei Umzug innerhalb der Gemeinde Barchfeld-Immelborn


Allgemeine Informationen

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Barchfeld-Immelborn melden Sie sich bitte spätestens nach einer Woche im Einwohnermeldeamt.

 

Eine Familie kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Friedhofsverwaltung
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn