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Haben Sie Fragen? Wollen Sie einfach nur ein wenig stöbern? Dann sind Sie hier genau richtig!
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Sie haben die Möglichkeit, das Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung von Personendaten schriftlich zu beantragen. Der Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis Widerruf. Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre.
Bundesmeldegesetz
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