Antrag Auskunfts- und Übermittlungssperre


Allgemeine Informationen

Sie haben die Möglichkeit, das Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung von Personendaten schriftlich zu beantragen. Der Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis Widerruf. Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

 

Sie können der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen:


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Friedhofsverwaltung
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn