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Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!

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Antrag auf Ausstellung eines Reisepass


Allgemeine Informationen

Bemerkungen

  • Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend notwendig.

  • die Vorlage der Geburtsurkunde/des Familienstammbuches ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten und Hinweisen erforderlich

  • Die Einreisebestimmungen in die jeweiligen Länder sowie die Notwendigkeit eines Passes entnehmen Sie bitte der Seite des Auswärtigen Amtes.

        https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

 

Gültigkeit

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre

  • für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre

  • vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr

Aushändigung des Reisepasses persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte möglich.

 

Bearbeitungszeit

  • ca. 3 bis 4 Wochen

  • Expressreisepass innerhalb von 72 h


Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PaßG)


Notwendige Unterlagen

  • bisheriges Dokument (Reisepass, Kinderreisepass)

  • aktuelle Geburtsurkunde oder Familienstammbuch bei Verheirateten

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)

  • bei Erstausstellung bzw. Verlust: Personalausweis


Gebühren

  • Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 Euro

  • Reisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

  • Expressreisepass: 102,00 Euro

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Friedhofsverwaltung
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn

Formulare

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