Antrag auf Ausstellung eines Reisepass
Allgemeine Informationen
Bemerkungen
Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend notwendig.
die Vorlage der Geburtsurkunde/des Familienstammbuches ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten und Hinweisen erforderlich
Die Einreisebestimmungen in die jeweiligen Länder sowie die Notwendigkeit eines Passes entnehmen Sie bitte der Seite des Auswärtigen Amtes.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Gültigkeit
für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr
Aushändigung des Reisepasses persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte möglich.
Bearbeitungszeit
ca. 3 bis 4 Wochen
Expressreisepass innerhalb von 72 h
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PaßG)
Notwendige Unterlagen
bisheriges Dokument (Reisepass, Kinderreisepass)
aktuelle Geburtsurkunde oder Familienstammbuch bei Verheirateten
aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
bei Erstausstellung bzw. Verlust: Personalausweis
Gebühren
Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 Euro
Reisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Expressreisepass: 102,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / FriedhofsverwaltungNürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn