Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!
Haben Sie Fragen? Wollen Sie einfach nur ein wenig stöbern? Dann sind Sie hier genau richtig!
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Beglaubigungen von Schriftstücken, Urkunden, Zeugnissen und Handzeichen (Unterschriften) usw.
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung
Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, werden beglaubigt. Personenstandsurkunden können nur von Standesämtern beglaubigt werden, von denen sie ausgestellt wurden.
ab 4,00 Euro