Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Beglaubigungen von Schriftstücken, Urkunden, Zeugnissen und Handzeichen (Unterschriften) usw.


Rechtsgrundlagen

Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung


Notwendige Unterlagen

 

Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, werden beglaubigt. Personenstandsurkunden können nur von Standesämtern beglaubigt werden, von denen sie ausgestellt wurden.


Gebühren

ab 4,00 Euro


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Friedhofsverwaltung
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn