Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Beglaubigungen von Schriftstücken, Urkunden, Zeugnissen und Handzeichen (Unterschriften) usw.
Rechtsgrundlagen
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung
Notwendige Unterlagen
- Originaldokumente und eventuell die zu beglaubigenden Kopien
- Personalausweis oder Reisepass
Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, werden beglaubigt. Personenstandsurkunden können nur von Standesämtern beglaubigt werden, von denen sie ausgestellt wurden.
Gebühren
ab 4,00 Euro
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / FriedhofsverwaltungNürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn