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Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Barchfeld-Immelborn, den 26.​05.​2026

Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn hat am 31.03.2026 mit Beschluss-Nr. 12/03/26 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn mit den Ortsteilen Barchfeld und Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom März 2026 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.

 

Der Entwurf zur Veröffentlichung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn mit den Ortsteilen Barchfeld und Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht (Fassung mit Stand vom März 2026), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

 

vom 26.05.2026 bis einschließlich 30.06.2026


im Internet unter  https://www.barchfeld-immelborn.de/bekanntmachungen/index.php

zur Einsicht bereitgestellt.


Es wird darauf hingewiesen, dass

 

1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,


2. Stellungnahmen elektronisch an übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,


3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können und


4. zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine
öffentliche Auslegung der Unterlagen [Flächennutzungsplan der Gemeinde Barchfeld-Immelborn mit den Ortsteilen Barchfeld und Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht (Fassung mit Stand vom März 2026) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen] in der Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn, in der Bauverwaltung, Nürnberger Straße 63, 36456 Barchfeld-Immelborn während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgt. 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.  

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Seite 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn umfasst alle Gemarkungen (betroffen sind die Gemarkungen Barchfeld, Immelborn, Ettmarshausen, Übelroda und Hauenhof) der Gemeinde Barchfeld-Immelborn.

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

I. Aus dem Umweltbericht 

 

Im Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

 

Mensch

Informationen zu Immissionen (Lärm, Geruch, Schadstoffe), Wohnen und Wohnumfeld, Erholung, Bevölkerungsangaben

 

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen und Nutzungen im Plangebiet

Beschreibung der potenziell natürlichen Vegetation im Plangebiet

Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet

 

Boden, Fläche und Wasser

Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet sowie zur Altlastensituation

Information zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer), zu Überschwem-mungsgebieten sowie zu den hydrogeologischen Verhältnissen

Informationen zur Flächennutzung und zum geplanten Flächenverbrauch

 

Klima / Luft

Informationen zur Luftgüte sowie zum Klimabereich und den dazugehörigen Parametern (Nieder-schlag, Temperatur, Windrichtung)

 

Landschaft

Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt, landschaftlicher Strukturierung des Unter-suchungsraumes (Wald, Gewässer, Siedlungen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Verkehrs-anlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen)

 

Kultur- und Sachgüter

Verweis auf die Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet

 

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete

Angaben zu vorhandenen FFH- und SPA-Gebieten im Untersuchungsraum

Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum (Naturschutzgebiet, Landschafts-schutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat, Nationales Naturmonument u.a.)

Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

Angaben zu Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten

 

Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nach-teiliger Umweltauswirkungen

Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation der geplanten Eingriffe 

 

II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) 

 

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 03.04.2025

Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbegebiet RIG-1 Barchfeld 

Vorranggebiet Hochwasserschutz HW-9 Werra 

Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB-33 Wünschensuhl/Barchfeld

Innen- vor Außenentwicklung, sparsamer Umgang mit Grund und Boden

Begrenzung Bodenversiegelung 

Planung PV-Freiflächenanlage - Funktion Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet „Werra“ 

Bereich Kiesseen Barchfeld-Immelborn – Hochwasserschutz 

Bereich Erweiterung „Am Eisberg“ – Flächeninanspruchnahme,

Bereich PV-Freiflächenanlage „Wasserwerk“ – Hochwasserschutz 

Konfliktlage Wohnen – Gewerbe / Sportplatz

 

Landratsamt Wartburgkreis vom 21.03.2024

Kreisplanung

Tagebau Kies/Kiessande 

SuedLink – Trassenverlauf / Standorte Kabelabschnitts-/Kabelabrollstation 

Energiegewinnung aus Solar- und Windkraft 

 

Untere Bodenschutzbehörde

Grund und Boden; Bodenversiegelung, Bodenfunkton 

Beanspruchung Grünland / Intensivgrünland

Innenentwicklung, Nachverdichtung 

Altlasten/Altlastenverdachtsflächen

Bodenverdichtung, Mutterboden 

 

Untere Wasserbehörde

Überschwemmungsgebiet Gewässer „Schweina“ 

Gewässerrandstreifen – Restriktionen 

 

TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG vom 01.03.2024

Schutzabstände; Freihaltung Masten der Freileitung 

Bepflanzung gem. DIN 18920 

 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation vom 06.03.2024

Flurbereinigungsverfahren Barchfeld-Süd (Az. 3-3-0192) und Flurbereinigungsverfahren Barchfeld-Nord (Az. 3-3-0303)

 

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vom 06.05.2024

planfeststellende Trasse B62 OU Bad Salzungen, 5. BA einschließlich der Ausgleich- und Ersatz-maßnahmen in der Werraaue 

Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen bereits umgesetzter Straßenbaumaßnahmen 

 

Deutsche Bahn vom 15.03.2024

Übernahme von Bahneigentum als Bahnanlage

 

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 11.03.2024

Wasserwirtschaft / Belang Gewässerunterhaltung 

„Werra“ – Gewässerstrukturgüteklasse 5,4 und 3 

festgesetzte Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete 

Entwicklung der Werra in Anlehnung der berechneten potentiell natürlichen Gewässerbreite der LAWA - durch Eigendynamik oder initiiert durch Strukturelemente

 

Wasserechtlicher Vollzug/Wasserrechtliche Zulassungsverfahren. Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete der Gewässer „Werra“ und „Schweina“

Sondergebiet am Wasserwerk – Lage im Überschwemmungsgebiet „Werra“ und Hochwasser-risikogebiet i.S. § 78b Abs. 1 WHG

 

Belange Grundwasser, Wasserschutzgebiete 

Wasserschutzgebiet (WSG) „Barchfeld“ mit festgesetzten (Schutzzonen I, II, III) bzw. i. Planung / i. Verfahren befindlichen Wasserschutzzonen (I, II, IIIA, IIIB) 

Prüfverfahren zur Festsetzung der in Planung befindlichen Wasserschutzzonen anhängig

Planbereich Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb Wasserschutzzone II WSG Barchfeld sowie zwei Wassergewinnungsanlagen mit festgesetzten Wasserschutzzone I 

Beeinträchtigung / Verunreinigung des Grundwassers 

Schutzzonen I und II - Ausschluss von Errichtung von wassergefährdeten Anlagen 

Mobilisierung Altlastenverdachtsflächen nicht auszuschließen 

erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser 

Industrie- und Gewerbegebiet „lm Vorwerk" – Lage in Planung/im Verfahren befindlichen Wasserschutzzone IIIA des „WSG Barchfeld" und teilweise in festgesetzter Wasserschutzzone III „WSG Barchfeld"

Beachtung von Richtlinien/Verordnungen in Wasserschutzgebieten 

Ersatzbaustoffverordnung 

 

Geologischer Landesdienst und Bergbau/Belange Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung 

Subrosionsproblematik 

 

Belange Hydrogeologie/Grundwasserschutz

Lockergesteins-Grundwasserleiter und Festgesteins-Grundwasserleiter 

 

Belange Geotopschutz

Erfassung von Geotopen: WAK-5127-016: Erlensee bei Ettmarshausen, W AK-5227-003: Buntsandsteinbruch am Südostausgang von Immelborn und WAK-5227-008: Salzteich Immelborn

 

Belange Bergbau/Altbergbau 

im Gebiet der Bewilligung „Bad Salzungen" - Gewinnung von Sole

Bergwerkseigentume „lmmelbornlFeld4", „Immelborn/Feld3", „Immelborn/Feld2" sowie „Breitungen" - Gewinnung Kies/Kiessande 

Erlaubnis „Werra“ – Aufsuchen von bergfeien Bodenschätzen / Kupfer

Altbergbau, Halden, Restlöcher und unterirdische Hohlräume 

 

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 08.04.2024

hochwertiges Ackerland

Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtungen und anderen Maßnahmen 

Planfläche „Vorwerk“ - Ackerfeldblöcke/Gründlandfeldblock betroffen

Planfläche „Am Rhönberg“ – Ackerzahlen bis 38 Bodenpunkte; KULAPZahlung bis 2027, 

Erweiterung „Am Eisberg“ – Fläche teilweise im Vorranggebiet für Landwirtschaftliche Boden-nutzung LB-33 Wünschensuhl/Barchfeld 

Planung am Wasserwerk – Flächen im Förderprogramm „Artenreiches Grünland mit 6 Kennarten“ 

Überschwemmungsgebiet „Werra“, Verlagerung auf cadmiumbelastete Flächen prüfen

Erhalt der Wege im Außenbereich

Freiflächensolaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind naturschutzrechtlich nicht als Eingriff zu sehen – durch extensive Nutzung ergeben sich Aufwertpunkte 

Schutzgüter Boden und Fläche – Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 

 

Bundesnetzagentur vom 20.03.2024 und Transnet BW vom 20.03.2024

BBPIG-Vorhaben Nr. 3, Höchstspannungsleitung Brunsbüttel- Großgartach (SuedLink) / BBPIG-Vorhaben Nr. 4, Höchstspannungsleitung Wilster- Bergrheinfeld/West (Suedlink) - Planbereich innerhalb Abschnitt D Gerstungen – Amstein 

im FNP-Geltungsbereich befindlich: Trassenverlauf und Standorte Kabelabschnitts-/Kabel-abrollstation

Inanspruchnahme von Flächen, sowohl für die Leitung und den Schutzstreifen dauerhaft als auch temporäre Flächen

  

GUV Felda/Ulster/Werra vom 27.02.2024

Überschwemmungsgebiet Gewässer „Schweina“ 

Gewässerrandstreifen der Gewässer „Schweina“ und „Werra“ 

 

AG Artenschutz Thüringen e.V. vom 29.04.2024

Hochwassergefahr; Freihaltung von zusätzlicher Bebauung

Bereich Kiesgruben – Bereiche vorsehen mit Dominanz der Belange des Artenschutzes 

 

BUND Landesverband Thüringen e.V. vom 22.03.2024

Betroffenheit Ackerflächen / Streuobstbestand 

Kompensation bei Schwund von Arten und Biotopen

Naturschutzgebiete (NSG) „Erlensee“, „Forstloch und Riedwiesen“ 

 

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) Landesverband Thüringen e.V. vom 20.03.2024

Innenentwicklung, Inanspruchnahme von unbebauter Fläche verringern

Planbereich „Pleßstraße“ – gesetzlich geschütztes Biotop 

Planbereiche „Wasserwerk“ – PV-Anlage im Überschwemmungsgebiet der „Werra“ / innerhalb Vorranggebiet Hochwasserschutz „HW-9_Werra“; FFH-Gebiet

Landschaftsplan 

 

BIL-Leitungsauskunft - GDMcom/Ferngas vom 20.02.2024

Erdgasleitung; Schutzabstände

 

 

Barchfeld-Immelborn, den 27.04.2026                                       -Siegel-

 

G r o ß

Bürgermeister