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Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn hat am 31.03.2026 mit Beschluss-Nr. 12/03/26 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn mit den Ortsteilen Barchfeld und Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom März 2026 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Entwurf zur Veröffentlichung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn mit den Ortsteilen Barchfeld und Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht (Fassung mit Stand vom März 2026), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 26.05.2026 bis einschließlich 30.06.2026
im Internet unter https://www.barchfeld-immelborn.de/bekanntmachungen/index.php
zur Einsicht bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. Stellungnahmen elektronisch an übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können und
4. zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine
öffentliche Auslegung der Unterlagen [Flächennutzungsplan der Gemeinde Barchfeld-Immelborn mit den Ortsteilen Barchfeld und Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht (Fassung mit Stand vom März 2026) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen] in der Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn, in der Bauverwaltung, Nürnberger Straße 63, 36456 Barchfeld-Immelborn während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Seite 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn umfasst alle Gemarkungen (betroffen sind die Gemarkungen Barchfeld, Immelborn, Ettmarshausen, Übelroda und Hauenhof) der Gemeinde Barchfeld-Immelborn.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Aus dem Umweltbericht
Im Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:
Mensch
Informationen zu Immissionen (Lärm, Geruch, Schadstoffe), Wohnen und Wohnumfeld, Erholung, Bevölkerungsangaben
Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt
Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen und Nutzungen im Plangebiet
Beschreibung der potenziell natürlichen Vegetation im Plangebiet
Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet
Boden, Fläche und Wasser
Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet sowie zur Altlastensituation
Information zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer), zu Überschwem-mungsgebieten sowie zu den hydrogeologischen Verhältnissen
Informationen zur Flächennutzung und zum geplanten Flächenverbrauch
Klima / Luft
Informationen zur Luftgüte sowie zum Klimabereich und den dazugehörigen Parametern (Nieder-schlag, Temperatur, Windrichtung)
Landschaft
Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt, landschaftlicher Strukturierung des Unter-suchungsraumes (Wald, Gewässer, Siedlungen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Verkehrs-anlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen)
Kultur- und Sachgüter
Verweis auf die Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet
Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete
Angaben zu vorhandenen FFH- und SPA-Gebieten im Untersuchungsraum
Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum (Naturschutzgebiet, Landschafts-schutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat, Nationales Naturmonument u.a.)
Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen
Angaben zu Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten
Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nach-teiliger Umweltauswirkungen
Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation der geplanten Eingriffe
II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB)
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 03.04.2025
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbegebiet RIG-1 Barchfeld
Vorranggebiet Hochwasserschutz HW-9 Werra
Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB-33 Wünschensuhl/Barchfeld
Innen- vor Außenentwicklung, sparsamer Umgang mit Grund und Boden
Begrenzung Bodenversiegelung
Planung PV-Freiflächenanlage - Funktion Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet „Werra“
Bereich Kiesseen Barchfeld-Immelborn – Hochwasserschutz
Bereich Erweiterung „Am Eisberg“ – Flächeninanspruchnahme,
Bereich PV-Freiflächenanlage „Wasserwerk“ – Hochwasserschutz
Konfliktlage Wohnen – Gewerbe / Sportplatz
Landratsamt Wartburgkreis vom 21.03.2024
Kreisplanung
Tagebau Kies/Kiessande
SuedLink – Trassenverlauf / Standorte Kabelabschnitts-/Kabelabrollstation
Energiegewinnung aus Solar- und Windkraft
Untere Bodenschutzbehörde
Grund und Boden; Bodenversiegelung, Bodenfunkton
Beanspruchung Grünland / Intensivgrünland
Innenentwicklung, Nachverdichtung
Altlasten/Altlastenverdachtsflächen
Bodenverdichtung, Mutterboden
Untere Wasserbehörde
Überschwemmungsgebiet Gewässer „Schweina“
Gewässerrandstreifen – Restriktionen
TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG vom 01.03.2024
Schutzabstände; Freihaltung Masten der Freileitung
Bepflanzung gem. DIN 18920
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation vom 06.03.2024
Flurbereinigungsverfahren Barchfeld-Süd (Az. 3-3-0192) und Flurbereinigungsverfahren Barchfeld-Nord (Az. 3-3-0303)
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vom 06.05.2024
planfeststellende Trasse B62 OU Bad Salzungen, 5. BA einschließlich der Ausgleich- und Ersatz-maßnahmen in der Werraaue
Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen bereits umgesetzter Straßenbaumaßnahmen
Deutsche Bahn vom 15.03.2024
Übernahme von Bahneigentum als Bahnanlage
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 11.03.2024
Wasserwirtschaft / Belang Gewässerunterhaltung
„Werra“ – Gewässerstrukturgüteklasse 5,4 und 3
festgesetzte Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete
Entwicklung der Werra in Anlehnung der berechneten potentiell natürlichen Gewässerbreite der LAWA - durch Eigendynamik oder initiiert durch Strukturelemente
Wasserechtlicher Vollzug/Wasserrechtliche Zulassungsverfahren. Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete der Gewässer „Werra“ und „Schweina“
Sondergebiet am Wasserwerk – Lage im Überschwemmungsgebiet „Werra“ und Hochwasser-risikogebiet i.S. § 78b Abs. 1 WHG
Belange Grundwasser, Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiet (WSG) „Barchfeld“ mit festgesetzten (Schutzzonen I, II, III) bzw. i. Planung / i. Verfahren befindlichen Wasserschutzzonen (I, II, IIIA, IIIB)
Prüfverfahren zur Festsetzung der in Planung befindlichen Wasserschutzzonen anhängig
Planbereich Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb Wasserschutzzone II WSG Barchfeld sowie zwei Wassergewinnungsanlagen mit festgesetzten Wasserschutzzone I
Beeinträchtigung / Verunreinigung des Grundwassers
Schutzzonen I und II - Ausschluss von Errichtung von wassergefährdeten Anlagen
Mobilisierung Altlastenverdachtsflächen nicht auszuschließen
erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser
Industrie- und Gewerbegebiet „lm Vorwerk" – Lage in Planung/im Verfahren befindlichen Wasserschutzzone IIIA des „WSG Barchfeld" und teilweise in festgesetzter Wasserschutzzone III „WSG Barchfeld"
Beachtung von Richtlinien/Verordnungen in Wasserschutzgebieten
Ersatzbaustoffverordnung
Geologischer Landesdienst und Bergbau/Belange Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung
Subrosionsproblematik
Belange Hydrogeologie/Grundwasserschutz
Lockergesteins-Grundwasserleiter und Festgesteins-Grundwasserleiter
Belange Geotopschutz
Erfassung von Geotopen: WAK-5127-016: Erlensee bei Ettmarshausen, W AK-5227-003: Buntsandsteinbruch am Südostausgang von Immelborn und WAK-5227-008: Salzteich Immelborn
Belange Bergbau/Altbergbau
im Gebiet der Bewilligung „Bad Salzungen" - Gewinnung von Sole
Bergwerkseigentume „lmmelbornlFeld4", „Immelborn/Feld3", „Immelborn/Feld2" sowie „Breitungen" - Gewinnung Kies/Kiessande
Erlaubnis „Werra“ – Aufsuchen von bergfeien Bodenschätzen / Kupfer
Altbergbau, Halden, Restlöcher und unterirdische Hohlräume
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 08.04.2024
hochwertiges Ackerland
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtungen und anderen Maßnahmen
Planfläche „Vorwerk“ - Ackerfeldblöcke/Gründlandfeldblock betroffen
Planfläche „Am Rhönberg“ – Ackerzahlen bis 38 Bodenpunkte; KULAPZahlung bis 2027,
Erweiterung „Am Eisberg“ – Fläche teilweise im Vorranggebiet für Landwirtschaftliche Boden-nutzung LB-33 Wünschensuhl/Barchfeld
Planung am Wasserwerk – Flächen im Förderprogramm „Artenreiches Grünland mit 6 Kennarten“
Überschwemmungsgebiet „Werra“, Verlagerung auf cadmiumbelastete Flächen prüfen
Erhalt der Wege im Außenbereich
Freiflächensolaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind naturschutzrechtlich nicht als Eingriff zu sehen – durch extensive Nutzung ergeben sich Aufwertpunkte
Schutzgüter Boden und Fläche – Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Bundesnetzagentur vom 20.03.2024 und Transnet BW vom 20.03.2024
BBPIG-Vorhaben Nr. 3, Höchstspannungsleitung Brunsbüttel- Großgartach (SuedLink) / BBPIG-Vorhaben Nr. 4, Höchstspannungsleitung Wilster- Bergrheinfeld/West (Suedlink) - Planbereich innerhalb Abschnitt D Gerstungen – Amstein
im FNP-Geltungsbereich befindlich: Trassenverlauf und Standorte Kabelabschnitts-/Kabel-abrollstation
Inanspruchnahme von Flächen, sowohl für die Leitung und den Schutzstreifen dauerhaft als auch temporäre Flächen
GUV Felda/Ulster/Werra vom 27.02.2024
Überschwemmungsgebiet Gewässer „Schweina“
Gewässerrandstreifen der Gewässer „Schweina“ und „Werra“
AG Artenschutz Thüringen e.V. vom 29.04.2024
Hochwassergefahr; Freihaltung von zusätzlicher Bebauung
Bereich Kiesgruben – Bereiche vorsehen mit Dominanz der Belange des Artenschutzes
BUND Landesverband Thüringen e.V. vom 22.03.2024
Betroffenheit Ackerflächen / Streuobstbestand
Kompensation bei Schwund von Arten und Biotopen
Naturschutzgebiete (NSG) „Erlensee“, „Forstloch und Riedwiesen“
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) Landesverband Thüringen e.V. vom 20.03.2024
Innenentwicklung, Inanspruchnahme von unbebauter Fläche verringern
Planbereich „Pleßstraße“ – gesetzlich geschütztes Biotop
Planbereiche „Wasserwerk“ – PV-Anlage im Überschwemmungsgebiet der „Werra“ / innerhalb Vorranggebiet Hochwasserschutz „HW-9_Werra“; FFH-Gebiet
Landschaftsplan
BIL-Leitungsauskunft - GDMcom/Ferngas vom 20.02.2024
Erdgasleitung; Schutzabstände
Barchfeld-Immelborn, den 27.04.2026 -Siegel-
G r o ß
Bürgermeister