Schiedsstelle

Was ist die Schiedsstelle?


Eine Schiedsstelle ist eine Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Wie z. B. Forderungen aus Verträgen, Schadensersatz, Schmerzensgeld, nachbarrechtliche Ansprüche, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und ähnliches.


Aufgrund Überbelastung der Justizbehörden, wurde die Schiedsstelle in fast allen Bundesländern eingeführt und dient dazu kleinere Delikte im Wege des Miteinanders, gütlich zu lösen.


Hierbei fungiert die Schiedsstelle als unparteiliche Schlichtungsstelle, die eine gemeinsame Lösung der Parteien zu vermitteln versucht. Bestenfalls können sich die Parteien sogar auf einen Vergleich einigen, der bis zu 30 Jahre vollstreckt werden kann.

 

Auf diese Weise kann die Schiedsstelle Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts möglicherweise klären, bevor sich Richter oder Staatsanwalt damit befassen müssen.

 

Im Zivilverfahren ist der Gang zur Schiedsstelle freiwillig, während er in Strafverfahren verpflichtend sein kann.

 

Das Schiedsverfahren ist im Vergleich zu Gerichtsverfahren deutlich kostengünstiger und mit deutlich weniger Aufwand für die Parteien verbunden.

 

Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und zur Neutralität verpflichtet. Sie versuchen Streitigkeiten zu schlichten, dürfen jedoch nicht darüber richten.

 

Sollten Sie Fragen haben, so scheuen Sie sich nicht die Schiedsstelle zu kontaktieren. Wir versuchen Ihnen zu helfen.

 

Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Schiedsstelle

Kontakt:


Postalisch:
Gemeindeverwaltung
-Schiedsstelle-
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn

 

Telefon:
036961-47528

 

E-Mail:

 

Sprechzeiten:
Dienstags 17:00 – 18:00 Uhr
(nach Terminvereinbarung)

Schiedsmann


Oliver Weithaas (Justizfachwirt)

 


stellv. Schiedsmann


André Schiller (Polizeihauptkommissar)

 

Schiedsstelle