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Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!

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Förderung private Bauvorhaben

Im Rahmen des Förderprogrammes Dorfentwicklung kann nicht nur die Gemeinde Fördermittel erhalten, auch die privaten Bauherren können Zuschüsse für private Baumaßnahmen für die Jahre 2017-2021 beantragen.

 

Eine attraktive Förderung von 35%, maximal 15.000 €, kann dabei in Aussicht gestellt werden.

 

Die privaten Bauherren können Fördergelder für die Sanierung und Verschönerung der äußeren Hülle der Gebäude, wie z. B. Dach, Fassade, Fenster, Türen, Hauseingänge usw., erhalten. Die Förderung beschränkt sich dabei nicht auf ein bestimmtes Gebiet unserer Gemeinde. Ziel der Förderung ist die Verschönerung des gesamten Ortsbildes. Damit haben alle Hauseigentümer die Möglichkeit in den Genuss der Förderung zu kommen.

 

Eine erste Ausreichung der Fördermittel kann im Jahr 2017 erfolgen.

 

Durch die Gemeinde wurde das Planungsbüro Kehrer & Horn GbR aus Suhl zur Beratung und Betreuung der privaten Bauherren gebunden. Diese werden Sie bei der Antragsstellung unterstützen.

 

Alle Interessierten sind nun aufgefordert, sich bei der

Gemeinde Barchfeld-Immelborn,

Bauverwaltung - Frau Weithaas,

Telefonnummer 036961/475-25,

E-Mail: zu melden.

Dort werden die Kontaktdaten aufgenommen und an das Planungsbüro weitergeleitet.

 

Das Planungsbüro wird sich dann bei Ihnen melden um das weitere Vorgehen abzustimmen Ihre geplanten Maßnahmen zu besprechen.

 

 

Notwendige Unterlagen für die Antragsstellung

 

□ Förderantrag mit notwendigen Anlagen vollständig ausfüllen

□ Genaue Bezeichnung des durchzuführenden Vorhabens

□ Kurze Beschreibung der Maßnahme

□ Stellungnahme der Gemeinde

□ Gestaltungsvorschlag und Stellungnahme des Planungsbüros

□ Pro Gewerk drei vergleichbare Original-Kostenangebote verschiedener zur Bauausführung

   berechtigter Firmen

□ Vorgesehene Finanzierung

□ Katasterkartenauszug mit Eintragung Grundstück/ Gebäude

□ Farbfotos zur beantragten Maßnahme im jetzigen Zustand

□ Eine beim zuständigen Finanzamt erhältliche „Bescheinigung in Steuersachen“

□ Eigentumsnachweis in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges

   (Erklärung bezüglich: Eigentum/ Erbbauberechtigt (Nutzung von mind. 15 Jahren))

□ Bereits gewährte Zuschüsse aus Mitteln der DE und andere Fördermittel

□ Vorsteuerabzugsberechtigung

□ Ggfs. Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei Einzeldenkmalen, Ensembleschutz od.

   Umgebungsschutz

□ Ggfs. Baugenehmigung, sofern erforderlich und bereits vorhanden

 

Bitte beachten:

Es erfolgt keine Förderung von Eigenleistungen

 

Die Antragsunterlagen müssen bis zum 15.01. des laufenden Jahres eingereicht werden beim

 

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF Meiningen)

Frankental 1

98617 Meiningen

 

Antragsformular

Rechtsgrundlage der Förderung

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/doc00924720160527092518.pdf