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Aufhebung und aktuelle gültige Rechtsverordnungen zum Corona-Virus

Barchfeld-Immelborn, den 02. 04. 2020

 

Informationen Landratsamt Wartburgkreis

 

Stand: 02.04.2020, 13:44 Uhr

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bitte um sofortige Kenntnisnahme und Beachtung der folgenden Information:

 

Der Wartburgkreis hat soeben die Allgemeinverfügung "Private Zusammenkünfte" vom 30. März 2020 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die gestern von uns herausgegebenen Regelungen bezüglich des Osterfestes, die auf dieser Verfügung basierten, sind damit ebenfalls hinfällig. Grund ist die Telefonkonferenz gestern Abend, in der sich die Regierungschefs der Bundesländer und die Bundeskanzlerin darauf verständigt haben, dass die Bürgerinnen und Bürger angehalten bleiben sollen, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Beabsichtigt mit der Allgemeinverfügung des Wartburgkreises war eine Erleichterung für den persönlichen Umgang in den Osterfeiertagen. Um jedoch ein landesweit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, wird der Wartburgkreis hier keinen Sonderweg gehen.

 

 

 

 

Weiterhin behalten die 2. Änderung der Allgemeinverfügung „Quarantäne“ (Stand: 30.03.2020) und die  Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur  Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung  -ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-) (vom 26. März 2020) ihre Gültigkeit.

 

Weitere Hinweise und die aktuellsten Informationen finden Sie unter www.wartburgkreis.de.