Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Barchfeld-Immelborn, den 26. 03. 2020
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat heute die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-) erlassen.
Diese Verordnung ersetzt und ergänzt die vorläufige Thüringer Grundverordnung vom 24.03.2020.
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