Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Barchfeld-Immelborn, den 26. 03. 2020

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie  hat heute die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des  Coronavirus SARS-CoV-2  (Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung  -ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-) erlassen.

 

Diese Verordnung ersetzt und ergänzt die vorläufige Thüringer Grundverordnung vom 24.03.2020.