Schöffenwahl 2023

Barchfeld-Immelborn, den 22. 02. 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten in der Hauptverhandlung mitwirken.

 

Im Dezember 2023 geht für die Schöffen und Jugendschöffen nach fünf Jahren ehrenamtlicher Arbeit ihre Amtszeit am Amtsgericht Bad Salzungen sowie am Landgericht Meiningen zu Ende. Für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 sind Neuwahlen erforderlich. Somit werden nun neue Bewerber für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt in der Thüringer Justiz gesucht. Die Neuwahl der Jugendschöffen erfolgt über den Landkreis (Jugendamt). Interessierte wenden sich dazu bitte an das Landratsamt Wartburgkreis (https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/news-detailseite/jugendamt-wartburgkreis-sucht-jugendschoeffen-als-ehrenamtliche-richter).

 

Für die Neuwahl der Erwachsenenschöffen sind Bewerber durch die Städte und Gemeinden in die jeweiligen Vorschlagslisten aufzunehmen. Aus diesen wählt ein Wahlausschuss beim Amtsgericht Bad Salzungen im Laufe des Jahres 2023 die Schöffen aus. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt können sich interessierte Bürger der Gemeinde Barchfeld-Immelborn vorschlagen lassen oder auch selbst bewerben. Entsprechende Bewerbungen können bis 21.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn abgegeben werden. Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl an Schöffen ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss.

 

Die Voraussetzungen für die Eignung als Schöffin oder Schöffe ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Paragraphen 31 bis 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Als Schöffen kommen Personen in Frage, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.

 

Sofern Dritte Vorschläge einreichen, sollte vorher mit dem Vorgeschlagenen darüber gesprochen werden, ob evtl. Hinderungsgründe nach §§ 32 bis 35 GVG vorliegen, und ob die ehrenamtliche Tätigkeit mit der beruflichen Tätigkeit hinsichtlich Ausfallzeiten und Terminplanung zu vereinbaren ist.

 

Ihre Bewerbung für das Amt als Schöffe senden Sie bitte an

 

Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn

Ordnungsamt

Nürnberger Straße 63

36456 Barchfeld-Immelborn.

 

 

Informationen zur Schöffenwahl sowie das Bewerbungsformular finden sich im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de.

 

 

 

Groß

Bürgermeister