Parksituation Oberer Sandweg

Barchfeld-Immelborn, den 07. 01. 2022

Im Bereich des Oberen Sandweg kommt es immer wieder zu Verkehrsbehinderungen durch parkende Fahrzeuge. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Halten und somit erst recht das Parken an engen Straßenstellen verboten ist. Eng ist eine Straßenstelle in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite vom 2,55 m (§ 32 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [StVZO]) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand auch bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreicht, um ein gefahrloses Vorbeifahren ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten zu ermöglichen. Da die Gesamtfahrbahnbreite im Bereich des Oberen Sandwegs im Durchschnitt bei ca. 4,85 m liegt, ist die benötige Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht gegeben. Wir möchten Sie bitten Ihre Fahrzeuge auf Ihren Grundstücken abzustellen.