Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!
Haben Sie Fragen? Wollen Sie einfach nur ein wenig stöbern? Dann sind Sie hier genau richtig!
Haben Sie Fragen? Wollen Sie einfach nur ein wenig stöbern? Dann sind Sie hier genau richtig!
Allgemeines: |
Ausschreibung
zu Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Für die Besetzung der Schiedsstelle in Barchfeld-Immelborn schreibt die Gemeinde Barchfeld-Immelborn das Amt einer ehrenamtlich tätigen Schiedsperson, sowie einer stellvertretenden Schiedsperson aus.
Zur Schiedsperson können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, im Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle ihren Wohnsitz haben und zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet, sowie das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus dürfen keine Ausschlussgründe nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz [ThürSchStG]) vorliegen.
Schiedspersonen stehen bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Amtsträger in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Die reguläre Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Barchfeld-Immelborn werden hiermit aufgefordert, sich bis spätestens 04.06.2022 für das Schiedsamt zu bewerben. Die Bewerbungsunterlagen müssen in Bezug auf das zu besetzende Amt aussagefähig sein und mindestens enthalten:
Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an die
Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn Nürnberger Straße 63 36456 Barchfeld-Immelborn Telefon: 036961/475-28 E-Mail:
Groß Bürgermeister |
Kontakt: |
Gemeinde Barchfeld-Immelborn Nürnberger Str. 63 36456 Barchfeld-Immelborn ![]() ![]() ![]() www.barchfeld-immelborn.de Mehr über Gemeinde Barchfeld-Immelborn [hier]. |