Verbrennen von Pflanzabfällen


Allgemeine Informationen

Zwei mal im Jahr besteht die Möglichkeit, Pflanzenabfälle zu verbrennen. Die Termine werden vom Landratsamt Wartburgkreis festgelegt und öffentlich bekanntgegeben.

 

Folgende Anforderungen an die Verbrennung sind einzuhalten:

  1. Durch das  Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. es ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
  2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen und Glut gegossen werden.
  3. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
     4.  Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter 
          möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
 
     5.  Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit
          einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss
          ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu
          löschen.
     6.  Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis
          Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu
          gewährleisten.

Ansprechpartner

Ordnungsamt
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn