Verlust eines Personaldokumentes


Allgemeine Informationen

Haben Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass verloren oder wurden Ihnen diese Dokumente gestohlen, so sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen. Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn Sie das verloren gegangene Dokument wiederfinden sollten. Für die Erstellung einer Verlustanzeige ist die persönliche Vorsprache erforderlich.


Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

 


Notwendige Unterlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Friedhofsverwaltung
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn