Antrag Auskunfts- und Übermittlungssperre
Allgemeine Informationen
Sie haben die Möglichkeit, das Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung von Personendaten schriftlich zu beantragen. Der Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis Widerruf. Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Sie können der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen:
- an Presse, Rundfunk und anderen Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
- an Adressbuchverlage o.ä. zur Veröffentlichung in Adressbüchern oder ähnlichen Nachschlagewerken
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften bzw. der Nutzung der Daten für die Versendung von Wahlwerbung
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften- wenn Sie diesen nicht angehören
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / FriedhofsverwaltungNürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn