Beantragung Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

 

Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen:

 

Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.

 


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beim Bundesministerium für Justiz kann bis zu vier Wochen betragen.

Gebühren

13,00 Euro


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Friedhofsverwaltung
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn