Beantragung Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen:
- einfaches Führungszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis (Bescheinigung über Erfordernis eines erweiterten Führungszeugnisses)
Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei dem Führungszeugnis für eine Behörde zusätzlich:
- Anschrift der Behörde und
- Angabe des Verwendungszweckes
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beim Bundesministerium für Justiz kann bis zu vier Wochen betragen.Gebühren
13,00 Euro
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / FriedhofsverwaltungNürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn