Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
Allgemeine Informationen
Bemerkungen
die Ausweispflicht besteht mit Vollendung des 16. Lebensjahres
Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend notwendig
die Vorlage von Personenstandsurkunden/Familienstammbuch ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten und Hinweisen erforderlich
Gültigkeit
für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
vorläufiger Ausweis: max. 3 Monate
Aushändigung des Personalausweises nur persönlich.
Nähere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie hier:
http://personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Notwendige Unterlagen
bisheriges Dokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis)
Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
biometrisches Passbild
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern unter 16 Jahre
Bearbeitungsdauer
ca. 2 bis 3 WochenGebühren
Personalausweis
Beantragung bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro
Beantragung ab dem 24. Lebensjahr 37,00 Euro
vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragsstellung zu entrichten.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / FriedhofsverwaltungNürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn